Vertrauensanwalt – Hinweisgeberschutzgesetz

Für Hinweise betreffend folgender Unternehmen, ihrer Mitarbeiter und Vertragspartner stehe ich als Vertrauensanwalt nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für Hinweisgeber – auch „Whistleblower“ genannt – zur Verfügung:

Klaus Union GmbH & Co. KG

Klaus Union Service GmbH & Co. KG

RT Industrieservice GmbH

Ein Vertrauensanwalt wird vom Unternehmen bestellt, um Hinweise über Verdachtsfälle im Unternehmen zu erlangen, die dem Unternehmen oder auch nur seinem Ansehen schaden könnten.

Hinweisgeber sogenannte „Wistleblower“ können daher auf diesem Weg Informationen über Verdachtsfälle möglichst frühzeitig übermitteln, ohne dabei ihre Identität preisgeben zu müssen.

Dabei wahrt der Vertrauensanwalt ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen. Denn das Unternehmen braucht in erster Linie nur die Information, um auf deren Grundlage über die weiteren erforderlichen Schritte zu entscheiden.